Pflegekassenzuschuss
Was ist zu beachten:
Die Krankenkasse dient als Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.
Welche Voraussetzung müssen gegeben sein:
Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab. Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie (Bau-)Maßnahme(n) beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie ein Treppenlift. Möglich ist dies im Rahmen der finanzierbaren altersgerechten Wohnraumanpassung.
Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Pflegekasse ausgezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten. Der Zuschuss kann für alle beliebigen Maßnahmen der Barriere Reduzierung genutzt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, liegen die Zuschüsse bei maximal 4.000 Euro je Pflegebedürftigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist jedoch auf 16.000 Euro begrenzt. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, ist es nach Absprache mit der Pflegekasse auch möglich, den Zuschuss ein zweites Mal gewährt zu bekommen.
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Treppenlifte können eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sein, die sich aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht mehr selbst die Treppe hoch- und runterbewegen können. Die Kosten für einen Treppenlift können jedoch hoch sein. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse.
Wer bekommt einen Zuschuss?
Einen Zuschuss zum Treppenlift erhalten gesetzlich krankenversicherte Personen, die einen Pflegegrad haben. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person mit Pflegegrad. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im gleichen Haushalt können die Zuschüsse kumuliert werden. So ist eine Förderung von bis zu 16.000 Euro möglich, wenn vier Pflegebedürftige zusammenleben.
Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu beantragen?
Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Was muss ich bei dem Antrag beachten?
Bei dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einen Nachweis über Ihren Pflegegrad
- Einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift
- Einen Grundriss Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung mit Markierung der Treppe
Wie lange dauert es, bis ich den Zuschuss erhalte?
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag.
Fazit
Ein Treppenlift kann eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sein. Die Kosten für einen Treppenlift können jedoch hoch sein. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Treppenlift Zuschuss beim Pflegegrad finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
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